Satzung des Alumni Vereins des Otto-Hahn-Gymnasiums Göttingen

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Name des Vereins lautet „Alumni Verein des Otto-Hahn-Gymnasiums Göttingen“

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V."

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(3) Der Verein hat seinen Sitz in Göttingen.

§ 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist:

  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • Unterstützung der Schule bei der Vorbereitung der Schüler des OHG auf das Berufsleben
  • Die Pflege und Aufrechterhaltung der Kontakte unter den ehemaligen Schülern und Lehrern und deren Verbindung zur Schule
  • Unterstützung der Schule und deren Belange in der Öffentlichkeit
  • Einrichtung einer eigenen Kommunikationsplattform für ehemalige Schüler und Lehrer
  • Durchführung von Veranstaltungen und Zusammenkünften für ehemalige Schüler und Lehrer
  • Mitwirkung bei Veranstaltungen der Schule
  • Herstellung von Kontakten in die Wirtschaft und zu Universitäten/Fachhochschulen für den Übergang von Schülern in das Berufsleben, z. B. durch Vermittlung von Praktikumsplätzen
  • Vorstellen von Berufsfeldern im Unterricht
  • Unterstützung der Lehrer bei studien– und berufsbezogenen Veranstaltungen

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

(...)

Die gesamte Satzung kann hier nachgelesen werden: Satzung des OHG Alumni e.V. pdf

(Beschlossen in der Gründungsversammlung vom 23.01.2020)